§ 1 Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vom HAMBURGS angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Speisen und Getränken, Service- und Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und entsprechendem Equipment und die Vermittlung von eigenen Dienstleistungen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns schriftlich bestellt hat. Abweichende Bedingungen zu Veranstaltungs-, Bewirtungs- und Lieferleistungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich mit uns vereinbart wurden. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Die Abnahme unserer Leistung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.
§ 2 Angebot, Preise & Auftragserteilung
Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, sind unsere Angebote freibleibend, unverbindlich und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zuerteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftrags- bzw. Angebotsunterzeichnung durch den Kunden und die Annahme des Auftrages durch uns zustande. Mit der Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. Die Bestellung sollte zur Vermeidung von Übermittlungsfehlern in schriftlicher Form erfolgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich uns die genau Anzahl der Teilnehmer und die definierte Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Bestellungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material werden entsprechend dem Listenpreis gesondert berechnet. Änderungen im zeitlichen Ablauf und / oder der Personenanzahl sind umgehend mitzuteilen. Alle Vertragsänderungen und neue Angebote sind schriftlich festzuhalten und zu bestätigen. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten durch Hersteller oder Lieferanten erhöhen und seit der Angebotsabgabe an den Kunden mehr als drei Monate verstrichen sind. Servicepersonal, Ausstattungsgegenstände und Transportkosten sind in den Speisen-, Bufett- und Getränkepreisen nicht enthalten und werden gesondert angeboten und in Rechnung gestellt. Eintretende Mehraufwendungen, die sich aus sehr kurzfristigen Bestellungen, Sonderwünschen und Verzögerungen, die wir nicht zu verschulden haben, ergeben, werden gesondert in Rechnung gestellt Geringfügige Änderungen in unserem Büfett- und Speisenangebot können saison- und qualitätsbedingt auftreten. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen Abweichungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Ankündigung zu ersetzen. Der Mindestbestellwert für jeden Auftrag beträgt 500,00 Euro. Für Bestellungen unter 500,00 Euro berechnen wir einen Aufschlag für Verwaltungs- und Organisationsaufwand in Höhe von 90,00 Euro.
§ 3 Lieferung
Die Auslieferung erfolgt, nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzeitangaben erfolgen aufgrund der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage und stellen daher nur ungefähre Zeitangaben dar. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir, selbst bei großer Sorgfalt, nicht beeinflussen können. Erst wenn Lieferzeiten wesentlich überschritten werden, ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder weiterhin Erfüllung zu verlangen. Schadenersatzforderungen wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt oder Betriebsstörung. Wir haben die erforderliche Sorgfalt nach-zuweisen. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren und quittiert den Erhalt. Eventuelle Unstimmigkeiten sind bei Abnahme auf den Lieferpapieren zu vermerken. Wir behalten uns das Recht der zumutbaren Nachbesserung und/oder Nachlieferung vor. Die Höhe der Transportkosten innerhalb des Stadtgebiet Münchens ist abhängig vom Warenwert des Auftrags. Kostenfreie Anlieferung im Stadtgebiet München ab einem Warenwert von 500,00 Euro. Für Anlieferungen bis zu einem Warenwert von 500,00 Euro erheben wir eine Lieferpauschale von 75,00 Euro je Anfahrt im Stadtgebiet München, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Lieferungen außerhalb Münchens fallen pro gefahrenen Kilometer 1,25 Euro an.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben, wenn nicht anders vereinbart, bei Lieferung bzw. Annahme der Ware durch den Kunden, ohne jeden Abzug bar oder über Kreditkarte gegen Rechnung zu erfolgen. Bei Großveranstaltungen ist eine dem Auftragsvolumen entsprechende Anzahlung bei Auftragserteilung bzw. Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungszeitpunkt zu leisten. Der verbleibende Restbetrag wird ohne jeden Abzug mit Erhalt der Endrechnung fällig. Bei allen Aufträgen behalten wir uns das Eigentumsrecht der gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Des Weiteren werden im Falle des Zahlungs-verzuges Verzugszinsen erhoben. Ab der zweiten Mahnung berechnen wir Mahngebühren.
§ 5 Leihwaren, Leihzubehör & Leergut
Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in und / oder auf Leihbehältern, -platten oder -geschirr. Diese werden, je nach Vereinbarung, im Regelfall zumeist am Folgetag der Lieferung, zum vereinbarten Termin abgeholt. Der Kunde hält die Leihware zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Für in Verlust geratene Leihwaren / Leihzubehör haftet der Kunde in Höhe des Wieder-beschaffungswertes, für Beschädigungen an Leihwaren / Leihzubehör haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Der Kunde ist verpflichtet die Leihwaren / das Leihzubehör sorgfältig zu behandeln und gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Die Haftung des Kunden beginnt bei der Anlieferung und endet bei der Rückgabe der Leihwaren/ des Leihzubehörs. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden.
§ 6 Reklamation
Offensichtliche Mängel vor allem in Bezug auf Speisen können nur berücksichtigt werden, wenn die Reklamation unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Spätere Beanstandungen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten nicht mehr akzeptiert werden. Lebens- und Genussmittel, die vom Kunden falsch bestellt wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung, mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernehmen wir keine Haftung.
§ 7 Rücktritt
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar, da gemäß § 5f KSchG auch im Fernabsatz für Verbraucher kein Rücktrittsrecht für Waren besteht, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung oder Rückgabe geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde. Tritt der Kunde von fest gebuchten Veranstaltungen oder Buffet- und Warenbestellungen gleich aus welchem Grund zurück, so gilt folgende Vergütungsberechnung:
• ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der Auftragsgesamtsumme
• bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Auftragsgesamtsumme
• bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Auftragsgesamtsumme
• danach 100 % der Auftragsgesamtsumme
zzgl. ggf. der durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandenen Kosten.
§ 8 Gefahrübergang und Haftung
Bei Anlieferung der Ware ist diese durch den Kunden zu Prüfen. Im Fall von Reklamationen gilt § 6. Mit Übernahme der Lieferung bzw. Sachleistungen durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Kunden über. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände jeder Art wird von HAMBURGS nicht übernommen.
§ 9 Schutzrechte, Entwürfe und Angebotsunterlagen
Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Konzeptbeschreibungen usw. bleiben mit allen Rechten Eigentum von HAMBURGS und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber übergeben worden sind. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Sofern schriftlich anderes nicht vereinbart ist, dürfen Änderungen von Planungen, Entwürfen, Konzepten usw. nur von HAMBURGS vorgenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Unterlagen in den Besitz bzw. in das Eigentum des Auftraggebers gelangt sind. Werden Angebote nach Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt HAMBURGS keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.HAMBURGS ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen.
§ 10 Datenspeicherung und Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personen-bezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von HAMBURGS.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.